Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 5.3.2024
Allgemeines
Das IT-Dienstleistungsunternehmen Daniel Karas mit seinem Geschäftsführer Ing. Daniel Karas (im Folgenden „Dienstleister“) erbringt die Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind ungültig, es sie denn, diese werden vom Berater ausdrücklich schriftlich anerkannt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Vertragsabschluss
Die Angebote des Dienstleisters sind freibleibend. Die Kundin / der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang beim Dienstleister gebunden. Aufträge der Kundin / des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Dienstleisters als angenommen, sofern der Dienstleister nicht etwa durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass er den Auftrag annimmt.
Leistung und Honorar
Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrags wird im Einzelfall schriftlich vereinbart. Der Dienstleister ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Für die Koordination und Betreuung erhält der Dienstleister ein Honorar in der Höhe von 15 Prozent des über ihn abgewickelten Etats.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch des Dienstleisters für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Der Dienstleister ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwands Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen des Dienstleisters, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt für alle Nebenleistungen des Dienstleisters. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die vom Dienstleister schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird der Dienstleister den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
Für alle Arbeiten des Dienstleisters, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt dem Dienstleister eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt die Kundin / der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Angebotsunterlagen und dgl. sind bei Nichtzustandekommen des Auftrages unverzüglich dem Dienstleister zurückzustellen.
Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten etc. sind gegen Rechnungslegung des Dienstleisters von der Kundin / vom Kunden zusätzlich zu ersetzen.
Für die An-/Abreise werden Reisekosten von 1 EUR / Kilometer (zuzüglich 20% MwSt) verrechnet und im Angebot angeführt oder bei Aufträgen ohne schriftlichem Angebot abgesprochen. Damit sind Fahrzeit, Fahrzeug- und Parkkosten abgegolten.
Eigentumsrecht und Urheberschutz
Die Urheberrechte an den vom Dienstleister und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werken (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Pläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, Konzepte etc.) verbleiben beim Dienstleister. Sie dürfen von der Kundin / vom Kunden während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Angebot oder vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Die Kundin / der Kunde ist nicht berechtigt, das Werk ohne ausdrückliche Zustimmung des Dienstleisters zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Dienstleisters gegenüber Dritten.
Die Inhalte der Angebote des Dienstleisters sind urheberrechtlich geschützt. Die Kundin / Der Kunde und/oder Dritte dürfen diese daher ohne gesonderte Zustimmung des Dienstleistersnur zu privaten oder sonstigen eigenen, nicht-kommerziellen und/oder nicht-gewerblichen Zwecken nutzen und dafür auch in Endgeräten speichern. Ein Ausdruck ist ebenfalls zu privaten oder sonstigen eigenen, nicht-kommerziellen und/oder -gewerblichen Zwecken, zu eigenen Informationszwecken, erlaubt. Das gilt auch für eine Archivierung. Jede darüber hinausgehende Nutzung der Inhalte des Dienstleisters, speziell jede Vervielfältigung, Speicherung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, etc. zu kommerziellen und/oder gewerblichen Zwecken, also auch eine Speicherung in Datenbanksystemen oder eine Nutzung innerhalb von Präsentationen im gewerblichen Betrieb, eine Veröffentlichung im Inter- oder Intranet, sowie eine Weitergabe von Inhalten oder eine Einräumung von Rechten an Dritte, bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Dienstleisters.
Genehmigung
Alle Leistungen des Dienstleisters sind von der Kundin / vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als von der Kundin / vom Kunden genehmigt.
Der Dienstleister veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch der Kundin / des Kunden. Die damit verbundenen Kosten hat die Kundin / der Kunde zu tragen.
Termine
Der Dienstleister bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt die Kundin / den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er dem Dienstleister eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an den Dienstleister. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Dienstleisters. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern des Dienstleisters entbinden den Dienstleister jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
Zahlung
Die Rechnungen des Dienstleisters sind prompt netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 10 Prozent p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Dienstleisters. Die Kundin / der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Gewährleistung und Schadenersatz
Die Kundin / der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch den Dienstleister schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht der Kundin / dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch den Dienstleister zu. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB ist ausgeschlossen, das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist von der Auftraggeberin / vom Auftraggeber zu beweisen.
Schadenersatzansprüche der Kundin / des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, so weit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Dienstleisters beruhen. Für die ihm zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen der Kundin / des Kunden übernimmt der Dienstleister keinerlei Haftung.
Haftung
Der Dienstleister haftet der Kundin / dem Kunden für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Dienstleister beigezogene Dritte zurückgehen. Die Auftraggeberin / der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Dienstleisters zurückzuführen ist. Der Dienstleister wird die ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und die Kundin / den Kunden rechtzeitig auf für ihn erkennbare gewichtige Risken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften auch bei den vom Dienstleister vorgeschlagenen Maßnahmen ist die Kundin / der Kunde selbst verantwortlich.
Mediationsklausel
Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Dienstleisters, 2493 Lichtenwörth, Österreich. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen der Kundin / dem Kunden und dem Dienstleister ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen dem Dienstleister und der Kundin / dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz des Dienstleisters örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.